Herzlich willkommen auf der Seite des Lubliner Wojewodschaftsamtes in Lublin. Sie finden hier Informationen zu den Aufgaben und Führungskräften des Amtes und der Lubliner Wojewodschaft sowie auch die Kontaktdaten zu den Mitarbeitern unseres Amtes.
- Lubliner Wojewodschaftsamt in Lublin
- Aufgaben des Lubliner Wojewoden
- Führung
- Aufgaben des Amtes in Bezug auf Ausländer
- Informationen zur Lubliner Wojewodschaft
- Kontakt
| Lubliner Wojewodschaftsamt in Lublin | |^| |
Lubliner Wojewodschaftsamt in Lublin als Einheit der territorialen Aufteilung garantiert die Ausführung der Aufgaben des Lubliner Wojewoden. Der Hauptsitz des Wojewodschaftsamtes befindet sich in Lublin und seine Vertretungen in Biała Podlaska, Chełm und Zamość.
Der Wojewode ist das Aufsichtsorgan für die Einheiten der territorialen Selbstverwaltung, so prüfen die Mitarbeiter des Lubliner Wojewodschaftsamtes die Rechtmäßigkeit der von den Selbstverwaltungen gefassten Beschlüsse. Die Beschlüsse werden in dem vom Amt herausgegebenen Gesetzblatt des Lubliner Wojewodschaftsamtes veröffentlicht.
Die Mitarbeiter des Lubliner Wojewodschaftsamtes in Lublin prüfen die Beachtung der Vorschriften durch die Gemeindeämter, Kreisämter und Selbstverwaltungsstellen sowie durch die Unternehmer, die die öffentlichen Mittel verwenden.
Von allen Sachen, die man im Amt erledigen kann, ist die Ausstellung von Reisepässen am populärsten. Darüber hinaus beschäftigen sich die Mitarbeiter des Amtes auch mit den Angelegenheiten zur Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsregistrierung von den Ausländern sowie den Sicherheitsfragen und der Verwaltung in Krisensituationen.
| Aufgaben des Lubliner Wojewoden | |^| |
Der Wojewode ist der Vertreter des Ministerrates in der Wojewodschaft. Er übt Kontrolle über die Tätigkeit der Einheiten der Regierungsverwaltung aus, z.B. Polizei, Feuerwehr oder Veterinäraufsichtsamt in Lublin.
Als Vorgesetzter der Einheiten der territorialen Selbstverwaltung führt der Wojewode die Aufsicht über die von den Selbstverwaltungen gefassten Beschlüsse.
Der Wojewode ist das oberste Organ der Regierungsadministration in der Wojewodschaft. Er trifft u.a. die Verwaltungsentscheidungen im Bereich des Baurechts.
Der Wojewode repräsentiert den Staatsschatz in Bezug auf das ihm zur Ausführung seiner Aufgaben anvertraute Eigentum.
Darüber hinaus besitzt der Wojewode die Befugnisse zur Verleihung der Staatsauszeichnungen im Namen des Präsidenten der Republik Polen.
Das Lubliner Wojewodschaftsamt in Lublin ist ein Hilfsapparat des Wojewoden, der die Ausführung seiner Aufgaben unterstützt.
| Führung | |^| |
Lebenslauf der Woiwodin
2009 wurde sie zur Vorsitzenden des Gemeinsamen Anerkennungsausschusses in Fragen der Verletzung der Disziplin Öffentlicher Finanzen einberufen. Im Jahre 2011 bekleidete sie auch das Amt der Bevollmächtigten des Präsidenten der Stadt Lublin für Finanzen und des Aufsichtsratsmitglieds Städtischer Wasser- und Kanalisationswerke in Lublin.
Sie ist Mitglied wissenschaftlicher Organisationen: des Polnischen Vereins für Finanzen und Bankwesen, des Vereins - Zentrum für Information und Organisation der Untersuchungen Öffentlicher Finanzen und des Steuerrechts der Länder Mittel- und Osteuropas, des Ausschusses für Wirtschaft und Management der Abteilung der Polnischen Akademie der Wissenschaften in Lublin.
Prof. Jolanta Szołno-Koguc beteiligte sich an zahlreichen Umsetzungs- und Forschungsprojekten. Sie ist Autorin von über 80 wissenschaftlichen Publikationen auf dem Gebiet: Organisation und Funktion des Sektors öffentlicher Finanzen (insbesondere staatlicher Zweckfonds), Finanzwirtschaft der Einheiten territorialer Selbstverwaltung (u.a. der Instrumente des modernen Finanzmanagements der Gemeinden, darin der Prozedur der Aufgabenbudgetierung), Steuern und Steuersystem.
Für ihre Dissertation im Jahre 1997 erhielt Jolanta Szołno-Koguc individuellen Preis II.Grades des Rektors der Maria-Curie-Skłodowska-Universität, und für die Publikation „Prozess der Anpassung polnischer indirekter Steuern an die Standards Europäischer Union“ wurde sie 2003 mit Teampreis III. Grades des Rektors der Maria-Curie-Skłodowska-Universität ausgezeichnet. Die Habilitationsschrift von Frau Prof. Jolanta Szołno-Koguc u.d.T. Funktionierung der Zweckfonds in Polen im Lichte der Grundsätze rationeller Bewirtschaftung öffentlicher Mittel wurde im Wettbewerb des Präsidenten der Polnischen Nationalbank als beste Arbeit auf dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften im Jahre 2008 belohnt.
Außerdem hat Frau Prof. Jolanta Szołno-Koguc Trainer-Diplom im Bereich der Reform öffentlicher Verwaltung und Qualifikationen der Konsultantin und Beraterin auf dem Gebiet Finanzen des öffentlichen Sektors, darin Finanzplanung, Budgetierung (Aufgabenbudget) und Analyse der Kosten öffentlicher Dienstleistungen.
2006 erhielt sie das Bronze-Verdienstkreuz der Republik Polen.
Jolanta Szołno-Koguc ist verheiratet und hat ein Kind.
Lubliner Vicewojewodin Henryka Strojnowska
In den Jahren 1992-1994 hat sie als Psychologin und Lehrerin im Lyzeum namens Stefan Batory in Lublin sowie in den technischen Schulen in Lubartów und Lublin gearbeitet. Später bekleidete sie durch lange Zeit die Führungsstellen in den Einrichtungen für die Sozialhilfe.
In den Jahren 1994-1995 war sie Stellvertretende des Direktors des Hauses für die Sozialhilfe Nr. 1 namens Matka Teresa aus Kalkuta in Lublin und in den Jahren 1996-2000 war sie Direktorin dieser Einrichtung. In den Jahren 2002-2003 war sie Direktorin des privaten Altenbetreuungsheims "Forest" in Lublin.
Sie besitzt langjährige Erfahrung in Führung der Schulungen u.a. im Bereich Personalverwaltung, Verhandlung und zwischenmenschliche Kommunikation. Sie führte die Schulungen für Wojewodschaftsämter, Zentralämter und Ministerien, Zollämter und Selbstverwaltungsämter.
Seit 2006 erfüllte sie die Funktion der Stellvertretenden des Stadtrats Lublin. Am 10. Januar 2008 wurde Henryka Strojnowska zur Lubliner Vicewojewodin berufen.
Henryka Strojnowska ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Generaldirektor des Lubliner Wojewodschaftsamtes in Lublin Jarosław Szymczyk
Leiter der Versicherungsabteilung gearbeitet.
Seit 2002 arbeitet er bei dem Lubliner Wojewodschaftsamt in Lublin, anfangs als der geschäftsführende Direktor in Abteilung für Sozialpolitik, dann seit September 2004 als Stellvertretender des Direktors dieser Abteilung.
Ab 1. Dezember 2005 ist er öffentliche Dienstbeamte. Am 1. Januar 2008 wurde er zum Generaldirektor des Lubliner Wojewodschaftsamtes in Lublin berufen.
Verheiratet, hat vier Kinder.
| Aufgaben des Amtes in Bezug auf Ausländer | |^| |
Lubliner Wojewodschaftsamt in Lublin bearbeitet viele Sachen zur Legalisierung des Aufenthalts der Ausländer, die sich auf dem Gebiet der Republik Polen aufhalten. Diese Sachen gehören zu den Aufgaben der Abteilung für bürgerliche und ausländische Angelegenheiten.
Was können die Ausländer im Lubliner Wojewodschaftsamt erledigen:
- Niederlassungserlaubnis für Ausländer mit polnischer Staatsangehörigkeit,
- befristete Aufenthaltserlaubnis,
- Niederlassungserlaubnis,
- Erlaubnis für den längerfristigen Aufenthalt für einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union,
- Verlängerung von Schengen-Visum oder polnischem Visum,
- Austausch der Aufenthaltskarte,
- Registrierung des Aufenthalts für einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union,
- Registrierung des Aufenthalts für die Familienangehörigen vom Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, die sich mit ihm in der Polnischen Republik aufhalten (Aufenthalt länger als 3 Monate lang),
- Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt in der Polnischen Republik vom Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines seiner Familienangehörigen, der auch Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist,
- Ausgabe der Aufenthaltskarte für einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines seiner Familienangehörigen, der nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist (Aufenthalt länger als 3 Monate lang),
- Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt in der Polnischen Republik von einem Familienangehörigen eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist.
Abteilung für bürgerliche und ausländische Angelegenheiten führt auch das Register der Einladungen für Ausländer.
Neben den Angelegenheiten zur Legalisierung des Aufenthalts beschäftigt sich das Lubliner Wojewodschaftsamt in Lublin mit der Ausstellung der Arbeitsgenehmigungen für Ausländer. Diese Sachen werden von der Abteilung für die Sozialpolitik bearbeitet.
| Information on the Lubelskie Province | |^| |
Die Wojewodschaft Lublin von der Gesamtfläche 25 122 km² ist die drittgrößte Wojewodschaft in Polen. Sie liegt im mittelöstlichen Teil Polens und ist zugleich die östliche Grenze der Europäischen Union. Sie grenzt an der Ukraine und Weißrussland und wird von den Wojewodschaften Masowien, Podlachien, dem Karpatenvorland dem Heiligkreuz umschlossen. Die Hauptstadt der Wojewodschaft und Sitz ihrer Verwaltung ist Lublin.
Das Gebiet der Wojewodschaft Lublin wird in 4 kreisfreie Städte, 20 Landkreise und 213 Gemeinde unterteilt.
Auf dem Gebiet der Lubliner Wojewodschaft gibt es folgende Grenzübergänge: sechs Straßenübergänge, vier Übergänge für den Schienenverkehr und einen internationalen Grenzübergang im Flughafen, der im Namen des Wojewoden vom Lubliner Vorstand zur Bedienung der Grenzübergänge in Chełm verwaltet wird.
Grenzübergang am Flughafen:
- in Świdnik.
An der Grenze zu Weißrussland:
- Straßenübergänge in Kukuryki, Terespol und Sławatycze,
- für den Schienenverkehr in Terespol.
An der Grenze zur Ukraine:
- Straßenübergänge in Dorohusk, Hrebenne, Zosin,
- für den Schienenverkehr in Dorohusk, Hrubieszów, Hrebenne.
In der Lubliner Region bestehen vorteilhafte Bedingungen für die landwirtschaftliche Produktion. Hier treten die Böden von sehr guter Qualität, wie Schwarzerde, Lösböden, Braunerde und Kreidemergelerde auf. Die Lubliner Wojewodschaft ist ein wichtiger Produzent von Getreiden, insbesondere solche wie Weizen, Hafer und Gerste sowie Kartoffeln, Zuckerrüben, Gemüse, Hopfen, Tabak und Hanf. Diese Region ist auch ein wichtiger Produzent von Milch, Honig und Kräutern sowie von weichem Obst, insbesondere Himbeeren. Gut entwickelt ist auch die Haltung von Schweinen, Kühen und Pferden (berühmte Pferdezucht in Janów Podlaski).
Hauptindustriezentren sind: Lublin, Świdnik, Puławy, Chełm, Krasnystaw, Zamość, Biłgoraj, Biała Podlaska und Kraśnik. Zu den am besten entwickelten Industriezweigen in der Region gehören:
- Lebensmittelindustrie,
- chemische Industrie,
- Produktion von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten,
- Steinkohlenbergbau.
In der Lubliner Wojewodschaft befinden sich viele Schulen und Bildungszentren aller Stufen. Lublin ist Sitz von fünf staatlichen Universitäten: Maria-Curie-Skłodowska-Universität, Katholische Universität Lublin namens Jan Paweł II., Technische Universität Lublin, Medizinische Universität Lublin und Naturkundliche Universität Lublin. Außerdem befinden sich in Lublin viele Privatschulen.
Die Lubliner Wojewodschaft als das Gebiet der Koexistenz und der Durchdringung von verschiedenen Kulturen und Religionen sowie Schauplatz von verschiedenen historischen Ereignissen hat einen wichtigen Platz in der polnischen und europäischen Kultur.
In der Lubliner Region befinden sich viele historische Bauten: Burgen, Schlösser, Landgüter und Tempel. Besonders bekannt sind u.a. Dreifaltigkeits-Schlosskapelle und Kloster der Dominikaner in Lublin, Residenz der Familie Zamojscy in Kozłówka oder die Altstadt in Zamość, die zum Weltkulturerbe der UNESCO gehört. Großer Beliebtheit unter den Touristen erfreuen sich u.a. solche Kleinstädte wie Kazimierz Dolny an der Weichsel - Ort von regionalen Folklorfestspielen, Puławy - der ehemalige Sitz der Familie Czartoryscy, Nałęczów - ein bekannter Kurort und sehr vielfältige Region Roztocze.
| Kontakt | |^| |
Lubliner Wojewodschaftsamt in Lublin
ul. Spokojna 4
20-914 Lublin
Tel. 81-74-24-308
Fax: 81-74-24-309
E-Mail: poczta@lublin.uw.gov.pl
Abteilung für bürgerliche und ausländische Angelegenheiten
Sekretariat
Tel: 81-74-24-426, Fax: 81-74-24-432
E-Mail: wsoc@lublin.uw.gov.pl
Zimmer: 258
Abteilung für Ausländer:
Tel. 81-74-24-554
Abteilung für die Sozialpolitik (Ausgabe der Arbeitsgenehmigungen für Ausländer)
Tel. 81-74-24-781
Zimmer: 45
Alle Angelegenheiten werden im Amt in polnischer Sprache bearbeitet. Wir bieten aber den Ausländern die Hilfe an, indem wir die Informationen in Fremdsprachen zur Verfügung stellen:
- Auf Englisch: Tel. 81-74-24-559,
- Auf Russisch: Tel. 81-74-24-549.









